Bulgarien ist seit 2007 Mitglied der Europäischen Union. Die Immobilienpreise in Bulgarien sind noch sehr günstig im europäischen Vergleich. Natürlich gibt es auch große Unterschiede von Preis und Qualität. An der Küste ist der Immobilienpreis umso teurer, je näher das Objekt am Meer sich befindet und je zentraler an einer der Großstädte Varna und Burgas. Im Landesinneren sinken die Preise merklich.
Bis 2012 konnten Ausländer in Bulgarien kein Grundstück oder Wohnung bzw. Immobilie selbst erwerben. Seit 01.01.2012 können Bürger der Europäischen Union uneingeschränkt Wohnungen, Appartements, Grundstücke und Häuser mit Grund und Boden in Bulgarien erwerben. Bauerwartungsland und Agrarland dürfen weiterhin von Ausländern nicht direkt gekauft werden – das ginge nur über eine Firma.
Der Kauf und Verkauf von Immobilien funktioniert genauso wie in Deutschland. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden ist dringend eine seriöse Immobilienfirma und/oder ein Anwalt zur Recherche und Beratung zu empfehlen. Es sind auch Fälle bekannt geworden, wo Immobilien von Privatpersonen verkauft wurden – die diese Immobilie gar nicht mehr besessen haben sondern dieses bereits Eigentum der Bank war.
Da Bulgarien zur EU gehört ist ein Aufenthalt bis 3 Monate völlig unproblematisch. Danach muss bei Umzug nach Bulgarien muss ein Antrag einer Aufenthaltsbewilligung gestellt werden. Für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ist eine Bestätigung der monatlichen Bezüge der deutschen Rentenversicherung nötig.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird bei der zuständigen Polizeidienststelle beantragt, hier erhält man dann eine Identifikationskarte und die Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre – vorausgesetzt ihr Pass ist so lange gültig! Daher bei Ausreise aus Deutschland noch einmal die deutschen Papiere erneuern um eine möglichst lange Zeitspanne abdecken zu können.
Nach Ablauf der 5 Jahre kann die Aufenthaltsgenehmigung beliebig oft verlängert werden.
Nach der Verhandlung erfolgt die Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe bei einem Notar.
Bulgarien ist auch als Investition interessant mit einem seit Jahren konstant niedrigen Körperschaft- und Einkommensteuersatz in Höhe von 10%. Zum näheren Procedere muss mit einem erfahrenen Steuerberater mögliche Optionen ausgelotet werden.
Wichtig: Nie blind ein Haus oder eine Wohnung erwerben – das würden Sie in Deutschland ja auch nicht tun! Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag der gleiche Preis wie vereinbart steht – und nicht durch fadenscheinige Begründungen ein niedrigerer hineingeschrieben wird. Versichern Sie sich, dass der Verkäufer auch der reelle Besitzer des Objektes ist. Fallen Sie nicht auf dubiose Händler herein – auch wenn einige von ihnen sogar Deutsch sprechen. Wir können Ihnen bei der Suche und der Verhandlung und dem vertraglichen Procedere helfen.